Als Betreiber einer Abwasseranlage (Öl/Benzin- und Fettabscheider) leisten Sie einen großen Beitrag zum Schutz der Umwelt.
Um eine dauerhafte Funktionssicherheit Ihrer Anlage zu gewähren, ist es notwendig in regelmäßigen Zeitabständen durch qualifiziertes Fachpersonal Wartungen durhzuführen.
Wir als zertifizierter Fachbetrieb nach §19I des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und Sachverständigenunternehmen sind ein kompetenter Partner für die Inbetriebnahme, Einweisung und Wartung Ihrer Abscheideranlage.
Ein Wartungsvertrag mit uns gewährleistet eine dauerhafte Funktionssicherheit, die Erfüllung gesetzlicher Auflagen sowie eine Kostenreduzierung für den Betreiber.
Vorteile eines Wartungsvertrages:
Wartung von Leichtflüssigkeits-/Fettabscheideranlagen & Hebeanlage:
Gemäß DIN 1999 Teil 100 muss die Leichtflüssigkeitsabscheideranlage monatlich kontrolliert sowie halbjährlich gewartet werden.
Gemäß DIN 4040 Teil 100 ist die Wartung der Fettabscheider 1 x Jährlich vorgeschrieben. Zur Wartung muss die Fettabscheideranlage geleert und gereinigt sein.
In Anlehnung an DIN EN 12056-4 sind folgende Tätigkeiten durchzuführen:
Durch regelmäßige Kontrolle, Wartung und Überprüfung Ihrer Abwasseranlage, gewährleisten wir Ihnen eine einwandfreie Funktion und schützen Sie vor bösen Überraschungen. Wir bieten Ihnen die Sicherheit und gewährleisten Ihnen einen störungsfreien Betrieb Ihrer Abwasseranlage.
Professionelle Lösungen für jeden Anwendungsfall
Langjährige Erfahrung im Bereich Kanalsanierung
Zuverlässige Ausführung aller Anforderungen
Qualifzierte Mitarbeiter
Immer auf dem neuesten Stand der Technik
A.S.T. Abwasser-Sanierung-Technik Klaus Germann Umweltschutz GmbH
Rheinstraße 16
66955 Pirmasens